Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit der Abteilung Förderung zuständig für die Förderabwicklung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der jeweilige Sachbearbeiter ist für die Antragstellung und für Fragen zur Bearbeitung bzw. Auszahlung zuständig.
Pappenheim
Winter, Lore
Tel.: 09141 875-1151
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Gnotzheim, Gunzenhausen, Heidenheim, Polsingen, Westheim
Hüttinger, Elke
Tel.: 09141 875-1153
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Alesheim, Burgsalach, Ellingen, Markt Berolzheim, Weißenburg, Muhr a. See
Lindenmeyer, Martin
Tel.: 09141 875-1154
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Absberg, Haundorf, Höttingen, Pfofeld, Pleinfeld, Theilenhofen
Harrer Katharina
Tel.: 09141 875-1158
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Dittenheim, Langenaltheim, Meinheim, Nennslingen, Raitenbuch, Solnhofen
Ruppert, Helga
Tel.: 09141 875-1160
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Bergen, Ettenstatt, Treuchtlingen
Wiedemann, Matthias
Tel.: 09141 875-1155
Fax: 09141 875-1013
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
Jedes Jahr führt der Prüfdienst stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Schwerpunkte liegen dabei bei der Überprüfung der Flächen (Größe und Nutzung), der betrieblichen Unterlagen (z.B. Nährstoffbilanz, Bodenuntersuchungsergebnisse etc.) sowie der Prüfung der betrieblichen Auflagen (z.B. Rinderkennzeichnung). Mehr
Die Mehrfachantragsstellung 2020 beginnt am 16. März 2020. Das AELF Weißenburg bietet dazu Veranstaltungen, in denen Fragen beantwortet werden. Mehr
Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.
Landwirte können im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Anträge stellen. Neu im Programm ist die Förderung der Umstellung von Milchkuhhaltung auf zum Beispiel Mutterkuhhaltung. Die Schadstofffreisetzung in der Schweinehaltung soll durch die Förderung von Multiphasenfütterungen reduziert werden. Um den Obst-, Garten und Weinbaubetrieben bei den Herausforderungen des Klimawandels zu helfen, werden Maßnahmen zur Frostprävention unterstützt.
Die Antragstellung für die Teile B und C des BaySL Digital erfolgt wie bereits bei Teil A online in iBALIS. In Teil B sind Düngesensoren zur organischen und mineralischen Düngung förderfähig. In Teil C können digitale Hacktechnik sowie Feldrobotern mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie Produktlisten zur förderfähigen Technik finden Sie im Förderwegweiser.
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die Gewährung von Direktzahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestimmter Fördermaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ist an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft. Dieses System der Auflagenbindung heißt Cross Compliance (CC). Die Einhaltung der Auflagen wird von den zuständigen Behörden vor Ort wie Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Veterinärämter, Naturschutzbehörden und anderen kontrolliert.
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).