Vegetationsgutachten im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2021

Auf den Seiten des Staatsministerium finden Sie alle allgemeinen Information rund um die Forstlichen Gutachten.
Es werden alle wichtigen Informationen rund um die Gutachten zur Verfügung gestellt. Sie finden dort die Hintergründe der Forstlichen Gutachten, die Arbeitsansweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme sowie Informationen zur Revierweisen Aussage und die Ergebnisse aus den Vorjahren.
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Regionale Erhebung von Ergebnissen
Frist 28. Februar 2021
Erstellung der ergänzenden Revierweisen Aussagen beantragen

Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
Veröffentlichung der Ergebnisse und Möglichkeit zur Stellungnahme
Ansprechpartner
AELF Weißenburg i.Bay.
Bahnhofstraße 4, 91710 Gunzenhausen
Telefon: 09141 875-2010
Fax: +49 9141 875-2019
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de
AELF Weißenburg i.Bay.
Bahnhofstraße 4, 91710 Gunzenhausen
Telefon: 09141 875-2011
Fax: +49 9141 875-2019
Mobil: +49 173 8611058
E-Mail: poststelle@aelf-wb.bayern.de