Die Jagd reguliert in unseren Wäldern den Wildbestand und fördert dadurch einen natürlichen und zukunftsfähigen Mischwald.
Foto: Florian Stahl
In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
Bei dieser Verjüngungsinventur (Verbissaufnahme) begutachten die Försterinnen und Förster in einem ersten Schritt den Einfluss von Reh, Hirsch und Gams auf die Waldverjüngung.
Wenn es die aktuelle Corona-Situation erlaubt, können dabei auch dieses Mal wieder die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Jagdvorstände und die Jägerschaft teilnehmen. Die Forstlichen Gutachten werden alle drei Jahre erstellt.
Arbeitsanweisung und Infos zu den Forstlichen Gutachten - Staatsministerium
Im Jahr 2018 erstellte die Bayerische Forstverwaltung die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung ein wichtiges Hilfsmittel. Mehr
Die zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist in Landshut.
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
Tel.: 0871 96228-16
Fax: 0871 96228-22
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de